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   BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63   

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BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63 (https://dejure.org/1964,603)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1964 - Ia ZR 195/63 (https://dejure.org/1964,603)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1964 - Ia ZR 195/63 (https://dejure.org/1964,603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 491
  • MDR 1965, 112
  • GRUR 1965, 135
  • DB 1964, 1809
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Die ergänzende Vertragsauslegung kann insbesondere dann dazu führen, daß die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen, werden muß, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer Ausgestaltung im einzelnen, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BGH Urt. v. 29. September 1961 - I ZR 47/59; BGH GRUR 1958, 177, 178; 1957, 482, 484; 1957, 485, 486; 1955, 535, 537; DPA Mitt. 1960, 77).

    So wird ein Angestellter, der in Erfüllung seines Anstellungsvertrages seine Erfindungen dem Arbeitgeber übertragen hat, häufig auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehindert sein, Nichtigkeitsklage hinsichtlich der Patente zu erheben, die dem Arbeitgeber auf Grund seiner, des Angestellten, Erfindungen erteilt worden sind (BGH GRUR 1955, 535, 537).

    Abgesehen davon, daß der Anstellungsvertrag zwischen den Parteien erst nach dem Abschluß den Lizenzvertrages und der Übertragung des Patents geschlossen worden ist, das Patent also im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in GRUR 1955, 535, 537 entschiedenen Fall nicht in Erfüllung des Anstellungsvertrages auf die Klägerin übertragen worden ist, handelt es sich hier nicht um die Nichtigkeitsklage eines Angestellten gegen seine frühere Arbeitgeberin, sondern es liegt der umgekehrte Fall vor, wie er Gegenstand der Entscheidung des Deutschen Patentamts in BlPMZ 1958, 301 war.

  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Der Beklagte hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 101, 235, 237, des Bundesgerichtshofs in GRUR 1956, 264 und des Deutschen Patentamts in Mitt.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sich aus einem Vertragsverhältnis über seine Beendigung hinaus fortwirkende Treuepflichten ergeben können (BGH Urt. v. 29.9.1961 - I ZR 47/59 - Lack-Tränkeinrichtung; GRUR 1956, 264, 265 - Wendemanschette).

    Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1956, 264, 265 steht mit diesen Ausführungen in vollem Einklang.

  • BGH, 06.10.1961 - I ZR 47/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Die ergänzende Vertragsauslegung kann insbesondere dann dazu führen, daß die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen, werden muß, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer Ausgestaltung im einzelnen, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BGH Urt. v. 29. September 1961 - I ZR 47/59; BGH GRUR 1958, 177, 178; 1957, 482, 484; 1957, 485, 486; 1955, 535, 537; DPA Mitt. 1960, 77).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sich aus einem Vertragsverhältnis über seine Beendigung hinaus fortwirkende Treuepflichten ergeben können (BGH Urt. v. 29.9.1961 - I ZR 47/59 - Lack-Tränkeinrichtung; GRUR 1956, 264, 265 - Wendemanschette).

  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Die ergänzende Vertragsauslegung kann insbesondere dann dazu führen, daß die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen, werden muß, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer Ausgestaltung im einzelnen, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BGH Urt. v. 29. September 1961 - I ZR 47/59; BGH GRUR 1958, 177, 178; 1957, 482, 484; 1957, 485, 486; 1955, 535, 537; DPA Mitt. 1960, 77).
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Die Verpflichtung, ein Patent nicht mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen, kann nach ständiger Rechtsprechung wirksam übernommen werden und führt, wenn sie dem Kläger im Nichtigkeitsverfahren entgegengehalten wird, zur Abweisung der Klage als unzulässig (grundsätzlich: BGHZ 10, 22; vgl. jetzt auch § 20 Abs. 2 Nr. 4 GWB).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Die ergänzende Vertragsauslegung kann insbesondere dann dazu führen, daß die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen, werden muß, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer Ausgestaltung im einzelnen, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BGH Urt. v. 29. September 1961 - I ZR 47/59; BGH GRUR 1958, 177, 178; 1957, 482, 484; 1957, 485, 486; 1955, 535, 537; DPA Mitt. 1960, 77).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 86/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Die ergänzende Vertragsauslegung kann insbesondere dann dazu führen, daß die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen, werden muß, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer Ausgestaltung im einzelnen, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BGH Urt. v. 29. September 1961 - I ZR 47/59; BGH GRUR 1958, 177, 178; 1957, 482, 484; 1957, 485, 486; 1955, 535, 537; DPA Mitt. 1960, 77).
  • RG, 22.01.1921 - I 240/20

    Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63
    Der Beklagte hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 101, 235, 237, des Bundesgerichtshofs in GRUR 1956, 264 und des Deutschen Patentamts in Mitt.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Das ist hier angebracht; denn bei Verneinung der zwischen den Parteien umstrittenen Zulässigkeit der Klage könnte die sonst durchzuführende umfangreiche und kostspielige Beweisaufnahme zur Klärung der technischen Streitpunkte unterbleiben (vgl. BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent).

    Zu diesen vom Gericht zu berücksichtigenden Umständen gehören - ihre kartellrechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt - Abreden, durch die sich der Kläger verpflichtet hat, das Schutzrecht nicht anzugreifen (BGHZ 10, 22; BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; st. Rspr.).

    Jedoch können nicht nur ausdrückliche vertragliche Abreden der einen Vertragspartei die Verpflichtung auferlegen, Patente ihres Vertragspartners nicht mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen; vielmehr kann auch ohne vertragliche Nichtangriffsabrede die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein, wenn sich aus den vertraglichen Beziehungen ergibt, daß der Angriff auf das Patent gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (§ 242 BGB, vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178; 1965, 135, 137,- je mit weit. Nachw.).

    Denn oft wird durch Abkommen, die die Gewährung einer ausschließlichen Lizenz zum Gegenstand haben, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragschließenden eingeleitet, die eine besondere Rücksichtnahme der Beteiligten auf die gegenseitigen Interessen erfordert; oder die vertraglichen Beziehungen erhalten gar einen gesellschaftsähnlichen Charakter, woraus sich ebenfalls die Pflicht der Vertragspartner ergibt, alles zu unterlassen, was den Interessen des anderen Vertragsteiles zu schaden geeignet ist (BGH GRUR 1957, 482, 483; 1958, 177, 178; 1965, 135, 137).

    Gewiß mag es Fälle geben, in denen Friedens- und Nichtangriffspflichten der Parteien über die Vertragsbeendigung hinaus bestehen bleiben; im Regelfalle endet indes die Nichtangriffsverpflichtung mit dem Lizenzverträge (BGH GRUR 1956, 264, 265 - Wendemanschette; GRUR 1965, 135, 137).

  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer

    Das ist hier angebracht; denn bei Verneinung der zwischen den Parteien umstrittenen Zulässigkeit der Klage könnte die sonst durchzuführende umfangreiche und kostspielige Beweisaufnahme zur Klärung der technischen Standpunkte unterbleiben (BGH GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen - unter Hinweis auf BGH GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent).

    a) Vertragliche Beziehungen, die nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage entgegenstehen können, kommen insbesondere bei Lizenzverträgen (RGZ 101, 235, 237; BGH GRUR 1956, 254 - Wendemanschette I; 1957, 482, 483 - Chenillefäden; 1957, 485, 487 - Chenillemaschine; 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen), beim Verkauf von Schutzrechten und bei deren Einbringung in eine Gesellschaft (BGH GRUR 1955, 535 - Zählwerkgetriebe) sowie bei die Herstellung und den Vertrieb patentgeschützter Gegenstände aufteilenden Zusammenarbeitsverträgen (BGH GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) in Betracht, jedoch endet bei Lizenzverträgen die Bindung regelmäßig mit Ablauf der Vertragsdauer (BGH GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen; 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung).

    In einem solchen Fall hat der Bundesgerichtshof den Arbeitgeber allein wegen des früheren Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht als gehindert angesehen, die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent zu erheben, das auf eine von ihm als Diensterfindung in Anspruch genommene Erfindung des Arbeitnehmers erwirkt worden sei, wenn er das Patent auf den Arbeitnehmer zurückübertragen habe, und wenn nicht besondere Umstände vorlägen (BGH GRUR 1965, 135, 137 li. Sp., 138 li. Sp. unter 4 - Vanal-Patent - unter Hinweis auf DPA BlPMZ 1958, 301, 302).

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Der Bundesgerichtshof hat in einem älteren Urteil (Urt. v. 12.7.1955 - I ZR 31/54, GRUR 1955, 535 ff.; im gleichen Sinne auch Urt. v. 14.7.1964 - Ia ZR 195/63, GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; BPatG GRUR 1979, 851) ausgesprochen, ein Erfinder, der seine Erfindung in Erfüllung einer ihm aufgrund eines Angestellten- oder Mitarbeitervertrages obliegenden Leistungspflicht auf den Arbeitgeber übertragen habe, sei nach Treu und Glauben jedenfalls dann verpflichtet, von einer Nichtigkeitsklage gegen das von dem Arbeitgeber auf die Erfindung erwirkte Patent abzusehen, wenn nach dem gesamten Inhalt des Vertrages, insbesondere der Höhe der Vergütung und dem Aufgabenbereich, von vornherein damit gerechnet wurde, daß er sich auf dem Interessengebiet des Arbeitgebers erfinderisch betätigen werde.
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    »a) Zur Frage der Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bei einem die Herstellung und den Vertrieb patentgeschützter Gegenstände aufteilenden Zusammenarbeitsvertrag (Fortführung von BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; 1971, 243 - Gewindeschneidvorrichtungen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Erhebung der Nichtigkeitsklage zwar auch ohn vertragliche Nichtangriffsabrede als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 244 f. - Gewindeschneidvorrichtungen).

  • BPatG, 04.10.2012 - 10 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kalt verarbeitbares Fugenband" (europäisches

    Im Übrigen werde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus der Entscheidung "Vanal-Patent" ergebe (GRUR 1965, 135 ff.), in solchen Fällen von der Nachwirkung einer Nichtangriffsabrede ausgegangen, in denen ein Treueverhältnis über die Beendigung des Lizenzvertrages hinaus fortwirke, was hier der Fall sei.

    Gleiches und nicht etwa   wie die Beklagte fälschlich meint   Gegenteiliges ergibt sich auch aus der von der Beklagten zitierten BGH-Entscheidung "Vanal-Patent" (vgl. GRUR 1965, 135, 137).

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auch die in der Entscheidung BGHZ 10, 22, 24 und demUrteil vom 14. Juli 1964 (Ia ZR 195/63, GRUR 1965, 135, 137) abgehandelte Verpflichtung des Klägers, ein Patent nicht mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen (exceptio pacti), betrifft kein materielles Recht, sondern die Klagebefugnis im Sinne des § 81 PatG (vgl. dazu Benkard, PatG, 8. Aufl., § 22 Rdn. 19 ff.; § 81 Rdn. 3; Schulte, PatG, 4. Aufl., § 81 Rdn. 21 ff.).
  • BPatG, 16.04.2015 - 2 Ni 8/13

    Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit

    Anhaltspunkte für den Ausnahmefall einer darüber hinausgehenden Nichtangriffspflicht aufgrund eines fortwirkenden besonderen Treueverhältnisses (vgl. BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) sind weder ersichtlich noch von dem Beklagten dargelegt.
  • BPatG, 05.10.2004 - 1 Ni 13/03
    So ist der frühere Arbeitgeber grundsätzlich nicht gehindert, ein Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen, das auf eine nicht in Anspruch genommene oder später freigegebene oder zurückübertragene Diensterfindung erteilt worden ist (BGH GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent).
  • BGH, 04.05.1965 - Ia ZR 221/63

    "Etagenwagen" und "Absetzwagen" als Patentausdrücke - Kennzeichnende Merkmale

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Nichtigkeitsklage nach der von dem Beklagten angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Juli 1964 - Ia ZR 195/63 - (in GRUR 1965, 135 ff - Vanal) auch ohne ausdrückliche Nichtangriffsabrede unzulässig sein kann, sind hier nicht erfüllt.
  • BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
    Anhaltspunkte für den Ausnahmefall einer darüber hinausgehenden Nichtangriffspflicht aufgrund eines fortwirkenden besonderen Treueverhältnisses (vgl. BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) sind weder ersichtlich noch von dem Beklagten hinreichend dargelegt.
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 86/74

    Eine Nichtangriffsverpflichtung hinsichtlich eines Patents - Voraussetzungen der

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